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Privatversicherung fordert Steuergeld für Kinder

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.12.2009, Nr. 300, S. 11

Verbandsdirektor Volker Leienbach gegen Bevorzugung der gesetzlichen Krankenversicherung

ami. BERLIN, 27. Dezember

Die private Krankenversicherung fordert Zuschüsse für die Kinderversicherung und damit eine Gleichstellung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das sagte der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, dieser Zeitung.


Legte man die rund 14 Milliarden Euro Steuergeld zugrunde, die der Gesundheitsfonds 2010 für gesetzlich versicherte Kinder vorsehe, so ergäben sich für die etwa 1,8 Millionen privat versicherten Kinder Zuschüsse von insgesamt 1,9 Milliarden Euro. Leienbach regte an, diese Zuschüsse allen Eltern künftig mit dem Kindergeld auszuzahlen. Rechnerisch wären das mehr als 87 Euro im Monat. Die monatliche Prämie für die private Krankenversicherung eines Kindes liegt zwischen 120 und 160 Euro.


Hintergrund für den Wunsch der PKV sind die stark steigenden Steuerzuschüsse an den Gesundheitsfonds, die im nächsten Jahr 15,7 Milliarden Euro erreichen sollen. "Wenn die Kinder in der GKV im Jahr 14 Milliarden Euro kosten, die Kassen aber 15,7 Milliarden Euro aus Steuermitteln bekommen, dann muss es auch für dieprivat versicherten Kinder Geld geben", sagte Leienbach. "Vor dem Gesetz sind alle Kinder gleich."


Der PKV-Direktor stützt sich bei seiner Forderung auch auf Äußerungen der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Diese hatte 2006 gesagt, zunächst sollten die gesetzlich versicherten Kinder aus Steuergeldern finanziert werden, danach die privat versicherten. Sie hatte hinzugefügt: "Verfassungsrechtlich ist eine unterschiedliche Behandlung der Kinder gar nicht möglich."


Andernfalls würden die Privatversicherten, die über ihre Steuerzahlungen die GKV mit subventionierten, benachteiligt, sagte Leienbach. Viele privat Versicherte beschwerten sich darüber bereits. "Ich weiß auch von Überlegungen, das gerichtlich überprüfen zu lassen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht." Doch sei das keine Angelegenheit der Unternehmen. Das Verfassungsgericht hatte eine entsprechende Beschwerde in diesem Jahr nicht zugelassen, weil nicht die Unternehmen, sondern die Versicherten selbst betroffen seien.


Laut Gesetz sind die Steuerzuschüsse an den Fonds für "versicherungsfremde Leistungen" gedacht. Politiker hatten sie aber immer wieder damit gerechtfertigt, dass die Kinderversicherung nicht aus Beiträgen bezahlt werden solle. Dass das für Mitte des nächsten Jahrzehnts angepeilte Finanzierungsziel von 14 Milliarden Euro 2010 überschritten wird, hängt aber auch mit Sonderzuschüssen an den Gesundheitsfonds zusammen. So wurde zur Jahresmitte 2009 der Beitragssatz auf 14,9 Prozent heruntersubventioniert; im kommenden Jahr werden krisenbedingte Beitragsausfälle von 3,9 Milliarden Euro durch Steuergelder ausgeglichen.


Im neuen Jahr erwarte die PKV zunächst die Streichung der unlängst eingeführten Wartefrist von drei Jahren vor einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung, sagte der PKV-Direktor. CDU/CSU und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, wieder die alte Frist einzuführen, wonach ein Versicherter vor einem Wechsel ein Jahr lang ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4050 Euro bezogen haben muss. Jetzt müsse man das auch zügig umsetzen, verlangte Leienbach. "Es spricht nichts dagegen, das zum 1. Januar wirksam werden zu lassen. Das kann man auch rückwirkend machen."


Änderungswünsche hat die Branche auch für das Wettbewerbsrecht. Bisher ist es der PKV nämlich verboten, sich zusammenzuschließen und gemeinsam Verträge mit Ärzten und Arzneimittelherstellern auszuhandeln. Die GKV wurde dazu vom Gesetzgeber ausdrücklich aufgefordert. "Als Branche wollen wir von der Bundesregierung eine allgemeine Vertragskompetenz zugewiesen bekommen, wir erwarten insoweit eine Freistellung vom Kartellrecht", sagte Leienbach.


Auf der Wunschliste der PKV steht zudem eine zügige Überarbeitung der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnung. Diese reiche bis in die achtziger Jahre zurück, sie sei veraltet und spiegle das ärztliche Leistungsspektrum nicht mehr richtig wider. Das führe zu Unklarheiten bei der Abrechnung und Konflikten bei der Kostenerstattung. Das Thema ist auch ein Streitpunkt zwischen Ärzten und PKV. Denn mit einer Reform müssten die Vergütungssätze neu geregelt werden.


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Dr. Volker Leienbach

Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.