Interview mit Prof. Dr. Thomas Danne, Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft e.V.
Ob es um innovative Diagnose- und Therapieverfahren geht oder um neue Arzneimittel: Der Fortschritt im Gesundheitswesen wird in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht ausgebremst. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden ohne Rationierung erstattet; neue medizinische Erkenntnisse kommen ohne langwierige Abwägungsprozesse schnellstmöglich bei den Versicherten an.
Das macht die PKV zum Vorreiter bei Innovationen in der Gesundheitsversorgung. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung kennt sie keine „Genehmigungspflicht“ bei ihren Leistungen. Der private Versicherungsschutz ist vertraglich vereinbart und kann weder vom Gesetzgeber noch vom Versicherungsunternehmen nachträglich reduziert werden. Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt ist in der PKV ein fester Vertragsbestandteil. Und das betrifft nicht nur die Behandlung in der Arztpraxis, sondern insbesondere auch den Arzneimittelbereich.