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Startseite > Positionen > Gesundheitsreform - Neuregelungen 2010 > Erweiterung der Öffnungsaktion April 2010

Erweiterung der Öffnungsaktion für Nichtversicherte

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesen Tagen erhalten zahlreiche Beamte, Pensionäre und deren Angehörige Post von ihren aktuellen bzw. ehemaligen Dienstherren. Darin wird unter anderem auf eine Öffnung der privaten Krankenversicherung (PKV) für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige hingewiesen.

Da das Anschreiben sehr technisch und schwer verständlich formuliert ist, möchten wir Ihnen den rechtlichen Rahmen der Regelung kurz erläutern. Dabei ist vorwegzunehmen, dass Sie höchstwahrscheinlich gar nicht davon betroffen sind, weil die betreffende gesetzliche Regelung (§ 5 Abs.1 Nr.13 SGB V) nur einen sehr kleinen Personenkreis betrifft.

Hintergrund ist die seit 2009 geltende Allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Seither gilt formal als nichtversichert, wer sein Krankheitskostenrisiko ausschließlich über die Leistungen der Beihilfe absichert. Auf die allermeisten Angehörigen oder Hinterbliebenen von Beamten trifft dies allerdings nicht zu, da sie entweder:

  • privat krankenversichert sind (unabhängig davon, ob es sich um eine die Beihilfe mit z. B. 30 oder 50 Prozent ergänzende Versicherung oder

um eine Vollversicherung handelt)

oder

  • in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (das gilt sowohl für freiwillige Mitglieder als auch für Pflicht- und Familienversicherte)

oder

  • Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. als Soldat oder Polizeibeamter).

Sehr wahrscheinlich verfügen Sie über eine der genannten, im Sinne des Gesetzes vollwertigen Absicherungen. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung und können das oben erwähnte Rundschreiben ignorieren. Anders verhält es sich nur bei jenen Angehörigen und Hinterbliebenen von Beamten, die

  • bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig bzw. selbst beihilfeberechtigt sind, dabei aber weder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse noch ergänzend privat krankenversichert sind

und

  •  vor der Zeit ihrer Nichtversicherung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Nur wenn alle diese drei Kriterien zusammen auf Sie zutreffen, kommt die erweiterte Öffnungsaktion für Beamte für Sie in Frage, um damit einen im Sinne des Gesetzes vollwertigen Versicherungsschutz herzustellen. Nähere Informationen zur Öffnungsaktion können Sie der unten genannten Broschüre entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an eines der darin aufgeführten Unternehmen.

Broschüre "Öffnungsaktion für Beamte" entnehmen
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