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Die PKV ist Garant für Wahlfreiheit und Selbstbestimmung

Ein modernes und zukunftsweisendes Gesundheitswesen darf nicht auf Reglementierungen setzen, sondern muss Eigenverantwortung und Vorsorge des mündigen Patienten fördern. In unserer modernen, stark individualisierten Gesellschaft haben die Bürger unterschiedliche Wünsche an das Gesundheitssystem und ihre Versorgung im Krankheitsfall. Deshalb müssen sie ihren Krankenversicherungsschutz individuell gestalten können.


Anders als in der Einheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem weitgehend einheitlichen Leistungskatalog und Beitragssatz wählt der Versicherte in der PKV den Versicherungsschutz nach seinen individuellen Bedürfnissen und Präferenzen aus. Mit dem Umfang seiner Absicherung – vom Mindest- bis zum Spitzenschutz - beeinflusst der privat Versicherte auch seine Prämienhöhe. Dieser einmal in der PKV vereinbarte Versicherungsschutz gilt lebenslang. Auch im Wege von Gesundheitsreformen kann dieser nicht verändert werden. Leistungskürzungen sind ausgeschlossen.


Privat Versicherte sind mündige Patienten und Kunden im Gesundheitswesen. Sie kennen ihre Gesundheitskosten, da sie eine Rechnung über die vom Arzt erbrachten Leistungen erhalten und diese zunächst selbst begleichen. Aufgrund dieses Prinzips der Kostenerstattung sowie eines Selbstbehaltes in den meisten PKV-Tarifen haben Privatversicherte einen hohen Anreiz, sich kostenbewusst zu verhalten.

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