Die PKV bekennt sich uneingeschränkt zu Innovationen und Verbesserungen von Diagnostik und Therapien in einem stetig wachsenden Gesundheitsmarkt.
Der Fortschritt im Gesundheitswesen wird in der PKV nicht ausgebremst. Medizinisch notwenige Behandlungen werden ohne Budgetierungen und Rationierungen erstattet. Die PKV kennt weder Honorarbudgets für Ärzte noch Arzneimittelbudgets.
Der versicherte Leistungsumfang in der PKV ist vertraglich vereinbart. In der GKV ist er per Gesetz festgelegt. In jeder Gesundheitsreform kann hier der Gesetzgeber deshalb zum Beispiel aus Gründen der Kosteneinsparung den Leistungsumfang weiter reduzieren.
In den PKV-Versicherungsvertrag darf der Gesetzgeber nicht eingreifen - das Versicherungsunternehmen übrigens auch nicht. Hier bestimmt allein der Versicherte seinen Leistungsumfang.
Die PKV-Unternehmen bieten ihren Versicherten Tarife mit einem Krankenversicherungsschutz auf Spitzenniveau. Diese Tarife sind innovationsfreudig und unterstützen neue Behandlungsmethoden und Therapien. Die PKV erstattet in hohem Umfang neue und patentgeschützte Medikamente, weil diese für therapeutischen Fortschritt stehen und oft auch weniger Nebenwirkungen haben.
Damit ist sie ein wichtiger Garant dafür, dass Innovationen am Pharmastandort Deutschland noch eine Rolle spielen. Dies kommt nicht nur den Versicherten in der PKV, sondern dem ganzen Gesundheitswesen zugute.
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Privatversicherte profitieren von neuen Medikamenten
(Erschienen in PKV Publik 6/2009)