Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, nachfolgenden Personen Versicherung im Basistarif zu gewähren:
Bestandsversicherte konnten bis zum 30. Juni 2009 unter teilweiser Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln. Beabsichtigen diese Versicherten, nach dem Wechsel in den Basistarif weiter zu wechseln in einen anderen Tarif des neuen Unternehmens, ist dies unter Anrechnung der mitgebrachten Alterungsrückstellungen erst nach einer Mindestverweildauer im Basistarif von 18 Monaten möglich.
Alle Personen, die sich im modifizierten Standardtarif versichert hatten, wurden zum 1. Januar 2009 automatisch in den Basistarif überführt.
Seit dem 30. Juni 2009 können Bestandsversicherte nur noch in
den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie
Versicherte, die ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen jederzeit in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln.