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Weitere Regelungen

Wartezeiten

Die in der privaten Krankenversicherung üblichen Wartezeiten von drei bzw. acht Monaten gelten im Basistarif nicht.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind neben der Versicherung im Basistarif erlaubt. Das Versicherungsunternehmen kann allerdings das Ruhen einer Zusatzversicherung
verlangen, wenn der Versicherungsnehmer wegen Hilfebedürftigkeit auf eine Beitragsreduzierung angewiesen ist.

Gesamtschuldnerische Haltung

Im Basistarif haften Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen gegenüber den Leistungserbringern (zum Beispiel Ärzten) gesamtschuldnerisch. Der Arzt kann seinen Anspruch direkt gegen den Versicherer geltend machen, jedoch nur insoweit, wie dieser vertraglich gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet ist.

Beispiel: Der Versicherungsnehmer wählt im Basistarif eine Selbstbehaltstufe von 300 Euro. Er hat im laufenden Jahr noch keine Rechnung bei seiner Versicherung zur Erstattung eingereicht. Er geht zum Arzt, welcher für seine Leistungen insgesamt 451,67 Euro in Rechnung stellt. Der Arzt wendet sich zur Rechnungsbegleichung direkt an den Versicherer. Dieser ist – die Rechtmäßigkeit der Abrechnung vorausgesetzt – lediglich verpflichtet, einen Betrag von 151,67 Euro an den Arzt zu leisten.

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